Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob ein Inhalt nach Art. 50 KI-VO kennzeichnungspflichtig ist. Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem konkreten Inhalt — am Ende erhalten Sie das Ergebnis samt Hinweisen zur richtigen Kennzeichnung.
Grundlage: KI-VO (EU) 2024/1689 & EU-Leitlinien vom 21.07.2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.